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Mitglied im Bundesverband UNITI e.V.
UNITI e.V.

beitragsordnung

Mitteldeutscher Handelsverband für Brennstoffe, Mineralöle und Energieservice e.V.

Verbandsbeitragsordnung (gültig ab 01.01.2002)

I. Grundsätze
1. Die Beitragsveranlagung für den Brennstoff- und Mineralölhandel erfolgt nach der Menge der von jedem Mitglied (Unternehmen) abgesetzten Brennstoffe/Energie (Festbrennstoffe, Heizöl EL, DK, Strom und Erdgas) eines Kalenderjahres (Grundlage bildet der Absatz des Vorjahres).

2. Jedes Mitglied hat dem Verband auf Anforderung seine Absatzgrößen (bis zum 28.02. des laufenden Jahres) zu melden. Die Meldungen werden vertraulich behandelt. Sie gelangen nur der Geschäftsführung und dem Schatzmeister zur Kenntnis. Bei fehlenden Meldungen werden die Daten des Vorjahres zugrunde gelegt.

Die Angaben des Mitgliedes müssen der Wahrheit entsprechen. Ergeben sich erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Beitragshöhe, ist der Schatzmeister berechtigt, nach bestem Wissen und Gewissen eine Einstufung des betreffenden Mitgliedes vorzunehmen, wenn zuvor eine Verständigung mit dem Mitglied zu seiner Beitragshöhe nicht erzielt werden konnte. Dem Mitglied verbleibt die Möglichkeit des Einspruches gegen die Einschätzung des Schatzmeisters unter Führung des Nachweises der tatsächlich angefallenen Absatzmengen.

3. Der Verband erhebt die Beiträge durch Übersendung der Beitragsrechnung.

4. Bei der Übernahme einer Mitgliedsfirma hat der übernehmende Betrieb, soweit er ebenfalls dem Verband angeschlossen ist, den bisher von dem übernommenen Geschäft entrichteten Beitrag bis zum Ende des Jahres, in das die Übernahme fällt, mindestens jedoch für 3 Quartale weiter zu zahlen.

Danach hat bei dem übernehmenden Mitglied eine neue Einstufung und Beitragsermittlung unter Berücksichtigung des Mengenabsatzes zu erfolgen.

5. Tritt ein Mitglied in der Zeit vom 01.01. bis 30.06. dem Verband bei, hat es den vollen Jahresbeitrag zu zahlen. Bei einem Eintritt im 2. Halbjahr wird die Hälfte des Jahresbeitrages erhoben.

6. Zur Finanzierung zweckgebundener Maßnahmen können von Mitgliedern Umlagen erhoben werden. Der Antrag dazu ist vom Vorstand zu stellen und er muß im Rahmen der nachfolgenden Mitgliederversammlung beschlossen werden.

II. Berechnung des Verbandsbeitrages

1. Grundbetrag

Jährlicher Grundbetrag (unabhängig von der Absatzgröße) je Mitgliedsfirma einschließlich dessen Zweigniederlassungen, Niederlassungen oder Betriebsstätten und Verkaufsbüros in Höhe von 200,00 €.

2. Brennstoff-, Mineralöl- und Energiehandel
2.1 Einzelhandelsbeitrag
Jährlicher absatzabhängiger Mitgliedsbeitrag in Höhe von
6 Cent / Tonne Festbrennstoffe (Kohle, Holz)
6 Cent / cbm für Heizöl und Diesel
6 Cent / 10 MWh (für Strom und Erdgas)
auf Basis des realisierten Absatzes an festen Brennstoffen, Heizöl, Diesel, Strom und Erdgas des Vorjahres an Endverbraucher zuzüglich einer jährlichen prozentualen Beitragsanpassung (Inflationsausgleich) auf Basis des Preisindex des Statistischen Bundesamtes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland.

2.2 Großhandelsbeitrag
Jährlicher absatzabhängiger Mitgliedsbeitrag in Höhe von
3 Cent / Tonne, cbm oder 10 MWh
auf Basis des realisierten Absatzes des Vorjahres an fremde Wiederverkäufer (nur für feste Brennstoffe) und Industrie. Konzerninterne Umsätze sind großhandelsbeitragsfrei.

2.3 Fördermitglied
Mindestjahresbeitrag in Höhe von 750,00 € / Fördermitglied.


III. Sonstiges
Der Mindestbeitrag pro Verbandsmitglied beträgt 350,00 € / Jahr. Der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr ist jeweils bis zum 31.03. zu begleichen.

Mitteldeutscher Handelsverband für Brennstoffe, Mineralöle und Energieservice e.V.

Verbandsbeitragsordnung
(gültig ab 01.01.2002)

Die Beitragsordnung als PDF zum Ausdrucken: [HIER]

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